PKW (B–BE)

Klasse B

  • PKW und kleine LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg (nicht mehr als acht Sitzplätze außer Fahrersitz)
  • Hinter diesem Fahrzeug darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden.
  • Anhänger über 750 kg dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.
  • Einschluss der Klasen L, M und S
  • Mindestalter 18 Jahre (17 Jahre bei BF17 Ausbildung)

Theoretischer Mindestunterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

bei Ersterteilung
  • 12x Grundstoff
  • 2x klassenspezifischer Stoff
bei Erweiterung
  • 6x Grundstoff
  • 2x klassenspezifischer Stoff

Praktischer Mindestunterricht in Schulstunden zu je 45 Minuten

Grundausbildung
  • Fahrzeugbeherrschung
  • Verkehrsregeln beherrschen und umsetzen
  • Grundfahraufgaben (parken, wenden, vollbremsen)
Sonderfahrten
  • 5x Überlandfahrten (Bundes- und Landstraßen)
  • 4x Autobahnfahrten
  • 3x Nachtfahrten (Dämmerung und Dunkelheit)

BF17 – Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

Entspricht der Klasse B, jedoch darf der PKW/LKW nur in Begleitung einer in der Bescheinigung eingetragen Person gefahren werden.

Voraussetzungen für die Begleitpersonen:
  • 30 Jahre und älter
  • maximal 3 Punkte in Flensburg
  • Führerscheinbesitz der Klassse B seit mindestens 5 Jahren
Die Klassen L,M und S dürfen ohne Begleitung gefahren werden. Unsere Erfahrungen zeigen, dass viele der BF17 Absolventen, ihre Verkehrserfahrungen hauptsächlich auf dem Roller (Klasse M) machen. Um diese Fahrzeuge richtig zu beherrschen bieten wir ihnen zusätzlich eine Einweisung. Denken sie vor allem als Eltern darüber nach und fördern sie die Sicherheit ihrer Kinder.

Klasse BE

Fahrzeugkombination, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter B fallen. Bei LKW mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
Vorbesitz der Führerscheinklasse B erforderlich!

Theoretischer Mindestunterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

bei Erweiterung
  • keinerlei theoretische Ausbildung nötig

Praktischer Mindestunterricht in Schulstunden zu je 45 Minuten

Grundausbildung
  • Fahrzeugbeherrschung
  • Grundfahraufgaben ( 90° Linksbogen fahren)
Sonderfahrten
  • 3x Überlandfahrten (Bundes- und Landstraßen)
  • 1x Autobahnfahrten
  • 1x Nachtfahrten (Dämmerung und Dunkelheit)